Der Integrationsfachdienst der AWO unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen
Durch die Zuerkennung eines Grades der Beeinträchtigung ergeben sich Einsparungen für Rentner, die ihre Rente versteuern müssen. Je nach dem zuerkannten Grad ergeben sich Steuervorteile, weil es gestaffelte Werbungskostenfreibeträge gibt. Diese Werbungskostenfreibeträge können geltend gemacht werden.
Die natürliche Folge ist, dass eine höhere Rente zur Auszahlung kommt, was die überwiegende Anzahl der Rentner*Innen gerade in der heutigen Zeit gut vertragen können.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte an: Telefon: 04192-89 28 107 oder per Email: awo-ovkaltenkirchen@posteo.de
für einen Termin an.
Unser Integrationsberater gibt gerne kostenfreie Hilfestellungen bei der jeweiligen Antragsstellung in unserem AWO-Büro in der Bahnhofstraße 31 in Kaltenkirchen.
Wann?
Nach Anmeldung und Absprache.
Wo?
Büro des AWO Ortsvereins e.V. Holstenstr. 31 (Ecke Bahnhofstr.) in Kaltenkirchen